Österreichische Gesellschaft für Prä- und Perinatale Medizin

23. Schwangerschaftswoche - Geburt

Gibt es im Rahmen der Schwangerenvorsorge keine auffälligen Befunde, sind spezielle Ultraschalluntesuchungen erst wieder ab der 30. SSW indiziert. Besteht jedoch ein erhöhtes Schwangerschaftsrisiko sollte mit der werdenden Mutter ein früherer Kontrolltermin in der (Risiko)-Schwangeren-Ambulanz vereinbart werden.

Doppler- und Wachstums-Ultraschall

Diese kombinierte Ultraschallmessung dient einerseits der Wachstumskontrolle des Babys, andererseits wird der fetale Blutfluss in der Nabelschnur und in anderen Gefäßen des Ungeborenen gemessen. Dadurch erhält man genaue Informationen ob das Ungeborene im Mutterleib gut versorgt ist und sich wohl fühlt (Fetal Well Being). Diese Untersuchung wird meist dann durchgeführt, wenn vorangegangene sonographische Kontrolluntersuchungen gezeigt haben, dass das Kind zu klein ist oder der Verdacht auf eine Plazentafunktionsstörung vorliegt.
 

Auch die Fruchtwassermenge wird mit dem Doppler-Ultraschall beurteilt. Zuviel Fruchtwasser (Polyhydramnion) kann ein Hinweis auf ein Diabetes-Risiko der Mutter sein. Zuwenig Fruchtwasser (Oligohydramnion) kann auf eine schlechte Plazentafunktion und im weiteren Sinne auf eine Einschränkung der fetalen Nierenfunktion hinweisen. Bei unauffälligen Ultraschallergebnissen ist eine Beurteilung der Fruchtwassermenge erst wieder ab dem letzen Schwangerschaftsdrittel zusammen mit der Wachstums,- Lage- und eventueller Dopplerkontrolle ausreichend.

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